Kritik und Kontrolle sind zwei wichtige Aufgaben der Medien in demokratischen Systemen. Journalisten decken durch Recherche Korruption und andere Missstände auf und ziehen so Politiker zur Rechenschaft. Auch in Südafrika sollen Medien die wichtige Rolle des Watchdogs erfüllen. Doch die Regierungspartei ANC möchte den Wachhund an die kurze Leine legen.
Für den Afrikanischen Nationalkonkress (ANC) scheint die Sache klar zu sein: Die Medien respektieren nicht die Persönlichkeitsrechte von Menschen, die im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen und die Selbstregulierung des Presserats funktioniert nicht. Logische Konsequenz: Eine «unabhängige» Kontrollinstanz muss her. Am besten im Verantwortungsbereich des ANC.
Neu ist die Idee eines Medientribunals unter staatlicher Ägide freilich nicht. Schon seit mehreren Jahren schwelt ein Streit, der sich im Kern um die Frage dreht, ob die Selbstregulierung durch den Presserat ausreicht, oder die Kontrolle doch besser in staatliche Hände gegeben werden sollte. 2007 diskutierte die Regierungspartei die Einführung eines Medientribunals auf ihrer Konferenz in Polokwane. Aufgrund starker Proteste von Seiten der Medien und Vereinigungen wie Sanef und Misa (und sicher auch wegen der bevorstehenden Fußball-WM) vertagte der ANC aber eine Entscheidung zum Thema.
In einem aktuellen Diskussionspapier hat er die Idee wieder hervorgekramt. Im Wesentlichen bemängelt die Partei folgende Punkte:
- Die Medien treten häufig als Aggressor auf.
- Der Ombudsmann stammt aus der Journalistenriege und ist damit befangen.
- Der Presserat ist eine auf Freiwilligkeit beruhende Institution und hat damit nicht dieselben Sanktionsmöglichkeiten, wie sie etwa Rechtsvorschriften vorsehen.
- Beschwerdeführer müssen auf ihr Recht, gegebenenfalls zu klagen, verzichten.
Insbesondere die letzten drei Punkte lassen vermuten, dass der ANC entweder keine Ahnung hat, oder es für die Erreichung seiner Ziele billigend in Kauf nimmt, ungenau zu argumentieren. Der Vorwurf der Befangenheit suggeriert, dass der Ombudsmann das letzte Wort in einer Beschwerde habe und aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Medienzunft eher pro Publikation entscheiden würde. Diese Aussage lässt aber außer Acht, dass der Presserat nicht nur aus einem Ombudsmann, sondern auch einem Beschwerdeausschuss besteht, an den sich Kontrahenten wenden können, wenn sie mit einer Entscheidung des ersteren nicht einverstanden sind. Zudem ist der ANC Beweise für die behauptete Befangenheit bisher schuldig geblieben.
Der Vorwurf der fehlenden Saktionsmöglichkeiten verkennt die eigentliche Funktion eines freiwilligen Presserats. Der Presserat soll die Medienfreiheit fördern und bewahren und dabei die journalistische Arbeit verbessern und das Bewusstsein für ethische Grundsätze schärfen. Von Rechtssprechung ist gar nicht die Rede. Die fällt schließlich in den Aufgabenbereich der Gerichte.
Dass Beschwerdeführer ihr Recht auf eine Klage bei Gericht aufgäben, ist ebenfalls unwahr. Korrekt ist, dass sie für die Dauer eines Verfahrens vor dem Presserat auf diese Möglichkeit verzichten. Diese Regelung soll verhindern, dass Beschwerdeführer Gebrauch vom «court-hopping» machen und gleich mehrere Einrichtungen (sei es ein Gericht oder ein anderer Rat) mit dem selben Fall bemühen. Gerade im Zusammenhang mit Gerichten darf zwar nach dem Sinn gefragt werden, jedoch täte der ANC besser daran, seine Glaubwürdigkeit nicht mit der Verbreitung von Fehlinformationen zu verspielen.
Dass der ANC jetzt nach dem Ende der Weltmeisterschaft wieder das Tribunal hervorzaubert, dürfte keine Zufall sein. Regelmäßig berichten die Medien über Verfehlungen der Politik. Egal ob Jacob Zumas 20 Kinder, Julius Malemas Ausraster auf einer Pressekonferenz, in der er einen BBC-Journalisten rauswarf oder die vielfältigen Fälle von Korruption, wie etwa der aktuelle um Polizeichef Bheki Cele, der mit einem Geschäftsmann einen Mietvertrag im Wert von 500 Mio. Rand abgeschlossen hat, ohne, wie es das Gesetz vorsieht, weitere Angebote mittels einer Ausschreibung einzuholen: Für die Medien gibt es viel zu tun. Dem ANC, der als revolutionäre Partei quasi einen Alleinvertretungsanspruch hat, kann die fortwährende Kritik nicht schmecken.
Eine Lösung aus ANC-Sicht wäre ein Medientribunal, das dem Parlament untergeordnet wäre. Damit wolle die Partei sicherstellen, dass die Prinzipien der Unabhängigkeit, Transparenz, Verantwortung und Fairness eingehalten würden. Gegner dieser Idee sehen jedoch die Gefahr, dass der ANC die Kritik der Medien auf diese Weise dämpfen könnte. Denn mit fast zwei Dritteln hält er im Parlament eine respektable Mehrheit.
Für Außenstehende ist die Tatsache, dass es das Tribunal auf die internationale Medienagenda geschafft hat, ein Indiz dafür, in welcher Gefahr sich Südafrikas Medienfreiheit befindet. Als das Tribunal vor drei Jahren schon einmal angesprochen wurde, war davon außerhalb des Landes kaum etwas zu vernehmen. Die jetzige Medienpräsenz dürfte aber einzig und allein der erhöhten Aufmerksamkeit durch die vorangegangene Fußball-WM geschuldet sein.
Was die ausländischen Medien aber nicht beachten, vielleicht weil sie es nicht wissen (wollen), ist die Möglichkeit, ein etwaiges Gesetz für die Einrichtung eines solchen Tribunals durch das Verfassungsgericht kippen zu lassen, falls es gegen die Verfassung verstößt. Die garantiert immerhin die Meinungs- und Medienfreiheit. Mit einem Regierungspartei, die über die Medien richtet, wäre die Zusicherung schließlich hinfällig.
Auch die Behauptung einiger ausländischer Medien, es könnten bei der Existenz eins Medientribunals nur noch abgesegnete Informationen veröffentlicht werden, ist nach gegenwärtiger Sachlage schlicht aus der Luft gegriffen. Nach gegenwärtigem Stand fände keine Vorzensur statt. Betroffene würden die das Tribunal erst nach Veröffentlichung eines fragwürdigen Beitrags anrufen. Dass Beiträge erst vorgelegt werden müssten wird weder im Diskussionpapier noch anderswo diskutiert.
Vielleicht steckt in der aktuellen Diskussion nur jede Menge heiße Luft. Schon in den vorangegangenen Debatten zeigte sich, dass der ANC zwar drohte, die Medien kontrollieren zu lassen, dann aber doch nichts veranlasste. Vielleicht ist die gelegentliche Erwähnung eines Tribunals nur ein unschöner Schachzug, um die Medien mal wieder zur Räson zu rufen.
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